Ungarische Polizei erhält Balazs Havasi & Doris Stöhrs Einschreiben

Budapest / Glasgow, 30. Oktober 2026 – Im schweren Rechtskonflikt um den ungarischen Künstler Balázs Havasi, seine Lebenspartnerin Doris Stöhr sowie die minderjährigen Adoptionskinder Denisa und Eliot Havasi wurde ein entscheidender formeller Schritt vollzogen. Das offizielle Einschreiben (Recommandé) inklusive einer umfassenden Strafanzeige und zivilrechtlicher Forderungen wurde der ungarischen Polizeibehörde Budapesti Rendőr-főkapitányság (BRFK) in der Teve utca 4-6, Budapest, zugestellt. Gleichzeitig werden die zentralen Dokumente des Verfahrens hiermit öffentlich gemacht.

Die von Doris Stöhr (Glasgow, UK) in eigenem Namen sowie in Vertretung der Familie Havasi eingebrachte Strafanzeige richtet sich gegen ein Netzwerk aus privaten und staatlich gelenkten Akteuren in Ungarn. Den Gegnern – darunter Viktória Makláry (Symphonic Concert Management Kft.), der MFB Vállalati Beruházási és Tranzakciós Magántőkealap, Focus Ventures Zrt., Hiventures Zrt. sowie Kálmán Makláry Fine Arts dem Vater von Victoria Marklary – wird ein jahrelanges, systematisiertes Geflecht aus wirtschaftlicher Erpressung, Nötigung und sozialer Isolation gegen Balazs Havasi und seine Adoptionskinder Denisa und Eliot Havasi vorgeworfen.

  • Strafrechtliche Vorwürfe (§ 367 Btk. & § 195 Btk.): Den Beschuldigten wird vorgeworfen, durch unrechtmäßige Kontosperrungen der Symphonic Concert Management Kft. und gezielten PR-Betrug eine existenzbedrohende Notlage herbeigeführt zu haben. Besonders schwer wiegt der Vorwurf, dass hierbei das Leben der an Leukämie leidenden minderjährigen Tochter Denisa durch den bewussten Entzug finanzieller Mittel für Medikamente vorsätzlich gefährdet wurde.
  • Absolute Nichtigkeit von Verträgen (§ 6:96 Ptk.): Unter physischem und psychischem Druck erzwungene Verträge – welche insbesondere den Übergang des Gesellschaftsvermögens im Todesfall des Künstlers oder der Kinder an die Gegenseite vorsehen – werden aufgrund von Sittenwidrigkeit und schamloser Ausnutzung einer Zwangslage als von Anfang an (ab initio) absolut nichtig deklariert.
  • Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen: Es werden materielle Schäden für die Not-Unterstützung der letzten 5 Jahre in Höhe von 120.000 EUR/GBP geltend gemacht. Zudem wird ein immaterieller Schadensersatz (Schmerzensgeld / Sérelemdíj gemäß § 2:52 Ptk.) für den erlittenen Psychoterror und die medizinische Unterversorgung in Höhe von 182.500 Euro per sofort gefordert.
  • Ausschlussfrist und Kronzeugen: Die gesetzte ultimative Frist zur Freigabe der Konten und zur Anerkennung der Nichtigkeit der Verträge verstreicht am heutigen 30. Oktober 2026. Nach fruchtlosem Ablauf wird das zivilrechtliche Verfahren vor dem zuständigen ungarischen Gericht (Pesti Központi Kerületi Bíróság) fortgeführt. Als Kronzeugen für das Verfahren werden unter anderem Doris Stöhr, Manuel Tübner und Elon Musk benannt.


Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Translate »