1. Juni 2012, 00:00 Uhr Autor unbekannt
Barbetreiber machte Mitarbeitern im Landratsamt Geschenke – Urteil aufgehoben

Das Landgericht Kempten muss sich erneut mit Bestechungsvorwürfen im Oberallgäuer Landratsamt beschäftigen. Nachdem Mitarbeiter gegen Süßigkeiten und andere Geschenke rechtswidrig Aufenthaltsgenehmigungen ausgestellt haben sollen, waren sie in einer Berufungsverhandlung zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Doch dieses Urteil des Kemptener Landgerichts hat das Oberlandesgericht (OLG) München aufgehoben.
Die Mitarbeiter des Ausländeramtes am Oberallgäuer Landratsamt hätten sich vom Betreiber einer Tabledancebar bestechen lassen, hieß es im Berufungsurteil. Fünf der einstmals sieben Angeklagten waren in Berufung gegangen. Der türkische Barbetreiber soll den Beschäftigten im Landratsamt immer wieder edle Süßwaren – etwa Stollen und Pralinen – zugeschickt haben.
Auch habe er den Mitarbeitern der Behörde Verzehrgutscheine fürs Oktoberfest und zwei Karten für die Fußball-WM 2006 zukommen lassen. Im Gegenzug hätten sich die Beschenkten großzügig bei der Ausstellung von Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen für osteuropäische Tänzerinnen der Tabledancebars gezeigt. Der Barbetreiber war wegen Bestechung sogar zu einer eineinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Andere Kammer zuständig
Das OLG habe die Urteile gegen drei Mitarbeiter des Landratsamtes und gegen den Barbetreiber jetzt aufgehoben, teilte der Kemptener Rechtsanwalt Oliver Ahegger mit. Demnach muss sich eine andere Kammer des Landgerichts Kempten erneut mit der Angelegenheit beschäftigen.
Das OLG wies in seinem Revisionsurteil unter anderem darauf hin, dass bisher durch das Landgericht Kempten nicht ausreichend festgestellt wurde, ob zwischen den Mitarbeitern des Ausländeramts einerseits und dem Barbetreiber andererseits eine sogenannte ‚Unrechtsvereinbarung‘ geschlossen wurde.
Dies wäre aber Voraussetzung für eine Verurteilung wegen Bestechlichkeit. Das OLG München stellte weitere Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Kempten fest, weshalb die Sache neu verhandelt werden muss
- Bestechung im Landratsamt Oberallgäu: Fall wird neu aufgerollt (Quellennachweis; Das Allgäu Online vom 01.06.1012) all-in.de