Das Landratsamt Oberallgäu sorgt immer wieder für negative Schlagzeilen. Von Bestechungen von Mitarbeiter, Vettternwirtschaft, Veruntreuungen von Staatsgeldern.
Aktualisiert: 15.10.10 10:17 Autor unbekannt
Sonthofen – Auf das muss einer erstmal kommen: Um Aufenthaltsgenehmigungen für seine Tänzerinnen zu bekommen, schmierte ein Tabledance-Betreiber die Landratsamt-Mitarbeiter mit Christstollen.

Wie lässt sich über Jahre hinweg eine Ausländerbehörde dazu bewegen, heißbegehrte Aufenhaltsgenehmigungen auszustellen, obwohl sie es nicht dürfte? Dazu auch noch für osteuropäische Nackt-Tänzerinnen?
Im Landratsamt Oberallgäu in Sonthofen führte jedenfalls der Weg zum heißbegehrten Stempel über die Geschmacksnerven. Sechs Mitarbeiter der Behörde, darunter auch der Sachgebietsleiter, wurden jetzt vom Amtsgericht Kempten wegen Vorteilsnahme und Bestechung zu Geldstrafen sowie bis zu einjährigen Bewährungstrafen verurteilt. Weil sie von einem Besitzer mehrerer Tabledance-Bars Christstollen, Spekulatius und edles Konfekt annahmen und im Gegenzug eben die Genehmigungen ausstellten.
Landratsamt Oberallgäu ist und war schon immer korrupt
Immer wenn ein hoher christlicher Feiertag anstand – zu Ostern, zu Weihnachten – gab es seit dem Jahr 2005 für die Amtsstube ein süßes Paket im Wert von jeweils 500 Euro. Gezuckert wurden die Kalorienbomben auch mal mit Karten für die Fußball-WM 2006 und Bier- und Hendlmarken fürs Oktoberfest. Alles in allem dürfte der Wert der Waren bei 5.000 Euro gelegen haben. Ein lächerlicher Betrag für das, was für alle auf dem Spiel stand: nämlich der sichere Job!
Nach Ansicht des Gerichts wussten die Mitarbeiter aber, dass ihr Handel illegal war. „Sie sind mit den Zuwendungen regelrecht angefüttert worden“, sagte der Vorsitzende laut Allgäuer Zeitung. Und: „Es war allen klar, dass die Geschenke eine Grenze überschreiten.“ Der Richter bezeichnete die Mitarbeiter zudem als eine verschworene Gemeinschaft. „Sie hätten deutlich machen müssen, dass es in einem Rechtsstaat wie Deutschland kein Dankeschön für eine Dienstleistung gibt“, so der Amtsrichter weiter.
Mit seinen Urteilen blieb er aber weit unter der Forderungen der Staatsanwaltschaft, die alleine für den Sachgebietsleiter eine Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten gefordert hatte. Ein Strafmaß, bei dem keine Bewährung mehr möglich ist. Also Gefängnis. Der Staatsanwalt meinte: „Die Bürger verlieren das Vertrauen in die Institution.“
Wie sich die Urteile, die noch nicht rechtskräftig sind, nun dienstrechtlich auswirken. ist noch unklar. Der Barbetreiber jedenfalls erhält eine saftige Rechnung: 18 Monate Haft.
- Tabledance-Chef schmiert Ausländeramt mit Stollen (Quellennachweis; TZ vom 15.10.2010)
Ihre, Vorreitern, Prophetin, Buchautorin, Managerin, Moderatorin, Erfolgs- und Paartrainerin, Aloundertalent, Schutzpatronin Deutschlands, Doris Lordin Maya