Landratsamt-Mitarbeiter haben sich bestechen lassen


13. Oktober 2010, 14:46 Uhr Autor unbekannt

Landratsamt-Mitarbeiter vom Landratsamt Oberallgäu haben sich mit edlen Süßwaren bestechen lassen und dafür rechtswidrig Aufenthaltsgenehmigungen für Tänzerinnen ausgestellt

Landratsamt-Mitarbeiter haben sich bestechen lassen

Angeklagte wurden zu Freiheitsstrafen verurteilt

Das Amtsgericht Kempten hat vier Mitarbeiter des Landratsamtes Oberallgäu wegen Vorteilsnahme und Bestechlichkeit zu Freiheitsstrafen zwischen sieben Monaten und einem Jahr sowie Geldauflagen verurteilt. Die Freiheitsstrafen wurden zur Bewährung ausgesetzt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Mitarbeiter der Ausländerbehörde in Sonthofen – darunter der zuständige Sachgebietsleiter – als Gegenleistung für Geschenkpakete mit edlen Süßwaren rechtswidrigerweise Aufenthaltsgenehmigungen ausstellten. Und zwar für Tänzerinnen aus Osteuropa, die in einer Tabledance-Bar in Immenstadt arbeiteten. Der Betreiber der Bar, ein aus der Türkei stammender 46-Jähriger, hatte die Landratsamt-Mitarbeiter über Jahre hinweg mit Süßwaren beliefert. Vorzugsweise vor oder in der Weihnachts- sowie Osterzeit gingen bei der Behörde Pakete einer Münchner Confiserie mit Dresdner Christstollen, Weihnachts-Spekulatius oder Konfekt ein. Seit dem Jahr 2005 erhielten die Angeklagten mindestens zehn Pakete im Wert von jeweils bis 500 Euro. Außerdem ließ der Mann ihnen Verzehr- und Biergutscheine für das Münchener Oktoberfest zukommen sowie Karten für ein Spiel der Fußball-WM 2006.

Der 46-Jährige saß ebenfalls auf der Anklagebank. Er wurde wegen Vorteilsgewährung und Bestechung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Der Richter bezeichnete die Angeklagten als «verschworene Gemeinschaft». Insgesamt waren sechs Beschäftigte der Behörde angeklagt. Zwei von ihnen waren bereits in der vergangenen Woche wegen Vorteilsnahme zu Geldstrafen verurteilt worden. Nach Ansicht des Gerichts wussten die Angeklagten, dass sie nicht richtig handelten. Sie seien mit den Zuwendungen regelrecht «angefüttert» worden. «Es war allen klar, dass die Geschenke eine Grenze überschreiten.

» Statt die Pakete jedoch zurückzuweisen, hätten sich alle sechs quasi gegenseitig auf die Schulter geklopft und versichert, alles habe schon seine Ordnung. «Sie hätten deutlich machen müssen, dass es in einem Rechtsstaat wie Deutschland kein Dankeschön für eine Dienstleistung gibt», sagte der Richter. Dieses Argument hatte der angeklagte Barbetreiber vorgebracht.

Vertrauensverlust für das Landratsamt und seine Mitarbeiter

In seinem Strafmaß blieb das Gericht deutlich unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Sie hatte empfindliche Strafen gefordert. So plädierte der Staatsanwalt etwa für eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten für den Sachgebietsleiter der Ausländerbehörde. Das Gericht sah jedoch eine Strafe von einem Jahr für angemessen an.

Dass die Angeklagten bereits für Geschenke von geringem Wert «pflichtwidrige Diensthandlungen» ausübten, beweise deren niedrige Hemmschwelle, sagte der Staatsanwalt. Gerade Behördenmitarbeiter müssten sich ihrer besonderen Stellung und den möglichen Folgen von Korruption bewusst sein. «Die Bürger verlieren das Vertrauen in die Institutionen.»

Der Kemptener Strafverteidiger Oliver Ahegger hatte den angeklagten Sachgebietsleiter vertreten und Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Weder Vorteilsnahme noch Bestechung seien feststellbar. «Aufenthaltsgenehmigungen gegen Kuchen – das ist ein Äquivalent, das nicht passt.» Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

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