Einleitung Adoptionsverfahrens Balazs Havasi & Doris Stöhr

Indigo Starberater Doris Lordin Maya

Umfassende rechtliche Aufarbeitung im Fall Balázs Havasi: Anträge auf Feststellung der Vertragsnichtigkeit, Strafanzeigenregung gegen Viktória Makláry und Einleitung eines Adoptionsverfahrens am Zentralen Bezirksgericht Pesti eingereicht


GLASGOW / BUDAPEST – Die Alliierte Pressestelle, vertreten durch die Pressesprecherin und Medienunternehmerin Doris Stöhr (Firma Mayabaum Verlag – Zukunftsbasis® Limited, agierend unter Verweis auf Common-Law-Hoheitsrechte), gibt hiermit die offizielle Einreichung einer umfassenden Sachverhaltsdarstellung sowie strategischer Rechtsanträge beim Zentralen Bezirksgericht Pesti (Pesti Központi Kerületi Bíróság) in Budapest, Ungarn, bekannt. Das Verfahren betrifft den Schutz des namhaften Künstlers Balázs Havasi sowie das Wohlbefinden seiner minderjährigen Adoptionskindern Denisa und Eliot Havasi.

  1. Feststellung der Nichtigkeit wegen Sittenwidrigkeit (§ 6:96 Ptk.):
    Es wurde die zivilrechtliche Überprüfung und Nichtigerklärung sämtlicher Verträge zwischen Herrn Balázs Havasi und der Gegenseite, Frau Viktória Makláry (Symphonic Concert Management Kft.), beantragt. Die Antragstellerin macht geltend, dass diese Verträge unter Ausnutzung einer extremen wirtschaftlichen Abhängigkeit geschlossen wurden, die wirtschaftliche Existenzgrundlage des Künstlers zerstören und somit gegen die guten Sitten verstoßen. Es wurde zudem die Bereitschaft zur vollständigen Vertragsübernahme erklärt, um das künstlerische Lebenswerk zu sichern.

  1. Aufgrund des dringenden Verdachts des systematischen Missbrauchs von Vollmachten, unrechtmäßiger Kontosperrungen und der bewussten Herbeiführung des wirtschaftlichen Ruins von Herrn Havasi durch die Gegenseite und deren Management wurde das Gericht ersucht, die Akten von Amts wegen zur Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen an die zuständige Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
  2. Antrag auf Einleitung eines Adoptionsverfahrens (§ 4:119 Ptk. ff.):
  3. Zum Schutz und zur nachhaltigen Sicherung des Kindeswohls der minderjährigen Kinder wurde die gerichtliche Einleitung eines Adoptionsprüfungsverfahrens beantragt. Nach einer jahrelangen faktischen Fürsorge und Erziehung durch Frau Stöhr soll das gefestigte soziale Eltern-Kind-Verhältnis nunmehr im Rahmen einer stabilen Patchwork-Familienstruktur rechtlich abgesichert werden. Als Zeuge und Unterstützer für diese liebevolle und finanziell sorgenfreie Fürsorgegemeinschaft steht dem Gericht unter anderem Herr Elon Musk zur Verfügung.

Die Antragsteller Balazs Havasi und Doris Stöhr betonen, dass diese Schritte unumgänglich sind, um Rechtssicherheit, wirtschaftliche Unabhängigkeit und den Schutz der betroffenen Familie Balazs Havasi wiederherzustellen.

Manuel Tübner
9 Cogan Street
G43 1EA Glasgow
Schottland

An das
Pesti Központi Kerületi Bíróság
Markó u. 25
1055 Budapest
Ungarn

Datum: 12. Oktober 2026

Aktenzeichen / In Sachen: Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit von Verträgen wegen Sittenwidrigkeit (§ 6:96 Ptk.), Strafanzeige wegen Erpressung (§ 367 Btk.) und Untreue (§ 376 Btk.) sowie Einleitung eines Adoptionsverfahrens (§ 4:119 Ptk. ff.)

in meiner Eigenschaft als Zeuge und unbefangener Beobachter der familiären sowie wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin, Frau Doris Stöhr, sowie des Betroffenen, Herrn Balázs Havasi, gebe ich hiermit eine umfassende und wahrheitsgemäße Sachverhaltsschilderung zu Protokoll. Als akademischer Beobachter und Kenner der Situation bestätige ich die von Frau Stöhr dargelegten Umstände vollumfänglich aus eigener Wahrnehmung.


Es ist mir aus unmittelbarer Anschauung bekannt, dass Herr Balázs Havasi sowie dessen Familie – einschließlich der minderjährigen Kinder Denisa und Eliot sowie der im Zustand akuter materieller Not lebenden Eltern (Zsuzsanna und Barany Havasi) – über Jahre hinweg einer extremen wirtschaftlichen Deprivation ausgesetzt waren. Ursächlich hierfür war die vollständige Blockade jeglicher liquider Mittel durch die Gegenseite, Frau Viktória Makláry, und deren Manager.
Ich bezeuge, dass Frau Doris Stöhr trotz ihrer schweren körperlichen Beeinträchtigung (Querschnittslähmung) durch eine unermüdliche Erwerbstätigkeit als Online-Telefonberaterin die gesamte finanzielle Last der Familie getragen hat. Mit einem monatlichen Einkommen von ca. 2.000 Euro hat sie das physische und ökonomische Überleben der Familie gesichert und essenzielle Aufwendungen für Nahrung, Kleidung und laufende Verpflichtungen im Alleingang kompensiert.

Zum kollusiven Zusammenwirken und der Sittenwidrigkeit der Verträge
Die ökonomische Handlungsunfähigkeit von Herrn Havasi resultiert nach meinen Erkenntnissen evident aus rechtswidrigen und ausbeuterischen Knebelverträgen, die unter Ausnutzung einer psychischen und wirtschaftlichen Zwangslage zustande kamen. Das kollusive Zusammenwirken von Frau Makláry und ihrem Manager zielte systematisch darauf ab, das künstlerische und finanzielle Lebenswerk von Herrn Havasi zu expropriieren. Die Sperrung der Bankkonten und der Missbrauch von Vollmachten tragen deutliche Züge der Untreue (§ 376 Btk.) und Erpressung (§ 367 Btk.).

Zur sozial-emotionalen Realität der Kinder und dem Adoptionsbegehren
Hinsichtlich der Kindeswohlprüfung kann ich bestätigen, dass Frau Doris Stöhr in den vergangenen sechs Jahren die faktische Mutterrolle (soziale Mutterschaft) für Denisa und Eliot Havasi eingenommen hat. Die leibliche Mutter war zu einer adäquaten Fürsorge weder willens noch bereit. Zwischen Frau Stöhr und den Kindern besteht ein tiefgreifendes, unumstößliches emotionales Bindungsverhältnis; die Kinder artikulieren aktiv den Wunsch nach einer rechtlichen Legitimation dieses Zustands durch Adoption.


Des Weiteren bezeuge ich, dass sich nach der räumlichen Trennung eine stabile, materiell wie emotional hochgradig privilegierte Patchwork-Familie unter partnerschaftlicher Einbindung von Herrn Elon Musk formiert hat. Herr Musk hat die Kinder Denisa und Eliot vollumfänglich in sein familiäres Gefüge integriert. Die sozio-ökonomische Stabilität dieses neuen familiären Umfelds bietet die bestmögliche Gewährleistung für das langfristige Kindeswohl im Sinne des § 4:119 Ptk. ff.

Ich stehe dem hohen Gericht für eine ergänzende und detaillierte kommissarische Befragung jederzeit vollumfänglich zur Verfügung und bekräftige die Richtigkeit dieser Angaben an Eides statt.


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